Einfach, schnell und unkompliziert. In nur einem halben Tag ist das E-Rechnungstool inPoint in Ihrem Prozess integriert! Ihre Mitarbeiter werden im Anschluss umfangreich geschult. So können Sie direkt durchstarten!
Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Deutschland in Kraft. Die Pflicht gilt für alle B2B-Unternehmen!
inPoint ist ideal für Unternehmen jeder Größe. Es bietet neben einer benutzerfreundlichen Oberfläche, umfangreiche Funktionen und einen zuverlässigen Support. Der Clou: Das Rechnungsmanagement wird zum Kinderspiel. Kein Ausdrucken, keine Papierablage. Zukünftig ist ein ortsunabhängiges Freigeben von Rechnung möglich. All das macht Ihren Rechnungsprozess effizienter.
Nein. Ein PDF gilt nicht als E-Rechnung, denn es enthält keine strukturierten Daten. Diese sind für eine automatisierte, elektronische Verarbeitung erforderlich. Eine „echte“ E-Rechnung wird in einem standardisierten Format (z. B. XML) erstellt. Dieses Format macht die Daten maschinenlesbar und verarbeitbar.
Mithilfe eines Tools werden E-Rechnungen im richtigen Format empfangen und verarbeitet. inPoint von h&S bietet darüber hinaus folgende Funktionen:
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Mehr InformationenViele Menschen glauben, dass ein IT-Systemhaus aus „Nerds“ besteht. Mitarbeitende, die in dunklen Räumen vor ihren Bildschirmen sitzen. Okay, vielleicht sind wir Nerds! Aber nicht die Klassischen, die Sie vielleicht im Kopf haben. Wir sind Nerds auf unserem Fachgebiet und haben uns die Challenge ausgesucht, das Thema IT zu revolutionieren und dort zu unterstützen, wo es gewünscht ist. Wir wollen Menschen die Angst vor der Technik nehmen und sie verständlich machen. Dadurch fördern wir die Zusammenarbeit zwischen Fachkräfte & Systeme. Diese Zusammenarbeit macht den Arbeitsalltag besser – für alle!
nce gibt es seit 30 Jahre – unser Team ist die perfekte Mischung aus jung und erfahren. Um innovative und kreative IT-Lösungen zu entwickeln, verbinden wir jeden Tag frische, moderne Blickwinkel mit wertvollem Erfahrungsschatz.
Wir kennen und verstehen den Markt aber auch Ihren Berufsalltag.
Das zeichnet uns aus:
Kompetente Betreuung unserer 3CX Telefonanlage. Der richtige Partner auch für schwierige Aufgaben.
Mit Klick auf den Button können Sie sich eintragen. Wir versprechen: Kein nerviges Verkaufsgespräch, sondern ein Kennenlernen mit Mehrwert.
Gemeinsam besprechen wir Ihre Ausgangssituation. So kann unser Team herausfinden, ob und wie wir Sie am besten unterstützen können
Sobald wir wissen, ob inPoint die richtige Lösung für Sie ist, begleiten wir Sie bei der Umsetzung und beginnen mit unserer Arbeit.
Füllen Sie dazu das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns einfach an!
Eine E-Rechnung, auch E-Invoicing genannt, ist eine elektronische Version der traditionellen Papierrechnung. Sie bietet eine schnellere, effizientere und umweltfreundlichere Methode zur Abwicklung von Rechnungen. E-Rechnungen werden digital erstellt, versendet, empfangen und verarbeitet. Der digitale Prozess trägt dazu bei, den manuellen Aufwand zu reduzieren sowie die Fehlerquote zu minimieren.
Die E-Rechnung betrifft Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern tätigen. Ab dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen XRechnung sowie ZUGFeRD akzeptieren.
In Deutschland sind seit November 2020 Dienstleister und Lieferanten des Bundes verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Auf Landes- und Kommunalebene wird zunehmend die Nutzung von E-Rechnung gefordert.
Es gibt verschiedenste Formate. Die gängigsten:
Die Leitweg ID ist eine Kennung, die zur eindeutigen Identifizierung von öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet wird. Sie ist notwendig, um E-Rechnungen an öffentlichen Stellen korrekt zuzustellen.
Nach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen alle steuerlich relevanten digitalen Unterlagen aufbewahrt werden. Dazu gehören unter anderem E-Rechnungen, E-Mails mit Rechnungsanhängen und alle zugehörigen Metadaten.
Besonders im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern sind E-Rechnungen mittlerweile Pflicht. Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen noch in Papier oder in einer anderen elektronischen Form eingehen. Hierzu ist allerdings eine Bestätigung des Empfängers notwendig.
Eine weitere Ausnahme: Wenn das Unternehmen unter 800.000 Euro vor-Jahresumsatz liegt, ist bis Ende 2027 noch eine Papier-Rechnung möglich. Auch hier muss vorab wieder eine Einwilligung des Empfängers eingeholt werden.
Eine E-Rechnung kann ganz normal per Mail versendet und empfangen werden. Außerdem können Sie eine entsprechende Software einsetzen, die das gewünschte E-Rechnungsformat unterstütz.
E-Rechnung ist ein allgemeiner Begriff und beschreibt jede elektronische Rechnung. Die XRechnung ist hingegen ein spezifisches Format für E-Rechnungen, das in Deutschland entwickelt wurde und den EU-Standard EN 16931 erfüllt. Die XRechnung ist besonders bei der Abwicklung von Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern relevant.
Die Norm EN 16931 ist ein europäischer Standard für Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung von E-Rechnungen. Die definiert die wesentlichen Anforderungen an das Rechnungsformat (z. B. XML) und stellt sicher, dass E-Rechnungen innerhalb der EU kompatibel und einheitlich sind.
Alle Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD, die nach EN 16931 erstellt sind.
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht, insbesondere für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro. Diese können weiterhin im Papierformat oder als einfache PDF-Rechnung übermittelt werden. Es ist jedoch ratsam, sich an die gängigen E-Rechnungsformate zu halten, um Prozesse zu vereinfachen.
Auch in anderen EU-Ländern gibt es Regelungen zur E-Rechnungspflicht, die sich jedoch in den Details unterscheiden können. Die EU-weite Führung des Standards EN 16931 erleichtert jedoch die länderübergreifende Arbeit mit E-Rechnungen.
Das Peppol-Netzwerk ist ein internationales Netzwerk für den sicheren und standardisierten Austausch von E-Rechnungen und anderen elektronischen Gehaltsdokumenten. Es ermöglicht die Kompatibilität über verschiedene Systeme hinweg und ermöglicht so einen reibungslosen, grenzüberschreitenden Austausch von E-Rechnungen.
ZUGFeRD (Zentral User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das PDF-Dokumente mit eingebetteten XML-Daten kombiniert. Es ermöglicht die visuelle Darstellung der Rechnung sowie die automatische Verarbeitung durch eine Rechnungssoftware. ZUGFeRD ist besonders in Deutschland verbreitet und kompatibel mit der Norm EN 16931.
Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt in der Regel nicht für den B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Sie ist hauptsächlich auf den B2B-Bereich (Business-to-Business) und den B2G-Bereich (Business-to-Government) beschränkt. Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen an andere Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber zu senden. Für den Versand an private Endkunden können weiterhin traditionelle Formate Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen genutzt werden, sofern keine anderen spezifischen Anforderungen bestehen.